Rechtsprechung
RG, 16.05.1928 - V 458/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist eine Klage auf Feststellung des Inhalts eines an sich wirksamen, aber noch der behördlichen Genehmigung bedürfenden Verpflichtungsgeschäfts über einen Grundstücksverkauf zulässig, wenn sie dazu dienen soll, die behördliche Genehmigung zu erreichen? 2. Kann diese ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 16.05.1923 - V 458/27
- RG, 16.05.1928 - V 458/27
Papierfundstellen
- RGZ 121, 154
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.01.1953 - I ZR 209/52
Rechtsmittel
Bei Verträgen, deren Wirksamkeit von behördlichen Genehmigungen abhängt, wird schon auf Grund des Vertragsschlusses für beide Parteien die Pflicht begründet, zur Herbeiführung der behördlichen Genehmigung mitzuwirken, und zwar regelmäßig auch ohne Rücksicht darauf, ob der mitwirkenden Partei hieraus Nachteile, z.B. durch nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises, entstehen (RGZ 98, 260 [262];… Siebert in BGB 8. Aufl § 242 B II 4 b S. 587; vgl. weiter zur Mitwirkungspflicht der Parteien bei genehmigungspflichtigen Verträgen RGZ 114, 155 [159]; 115, 35 [38]; 119, 332 [334]; 121, 154 [157]; 129, 357 [376]; 151, 35 [39]; 168, 261 [267]; RG JW 1926, 1427 Nr. 1; 1938, 468 Nr. 32 S. 469; RG HRR 1939, 1021).
Rechtsprechung
RG, 16.05.1923 - V 458/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsklage
Verfahrensgang
- RG, 16.05.1923 - V 458/27
- RG, 16.05.1928 - V 458/27
Papierfundstellen
- RGZ 121, 154
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.03.1982 - III ZR 171/80
Bejahung eines Feststellungsinteresses - Anerkennung eines deutschen Urteils aus …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 32, 173, 177, 178; RGZ 121, 154, 158 m. Nachw.) ist anerkannt, daß ein Feststellungsinteresse bejaht werden kann, wenn zu erwarten ist, daß das Feststellungsurteil eine gesicherte Grundlage für die Anerkennung eines vor anderen - auch ausländischen - Behörden zu verfolgenden Anspruchs abgeben wird. - BGH, 11.04.1960 - II ZR 66/58
Gerichtsbarkeit nach Überleitungsvertrag
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts ist in solchen Fällen nur dann ein Feststellungsinteresse gegeben, wenn zu erwarten ist, daß das Feststellungsurteil eine gesicherte Grundlage der Anerkennung des vor anderen Behörden zu verfolgenden Anspruchs schaffen werde (RGZ 121, 154 ff, 158 m. Nachw.); es genügt also nicht, daß die andere Behörde das Feststellungsurteil nur möglicherweise oder wenn sie es nur als eines unter mehreren Beweismitteln verwertet.